Entwurf „Änderung der MGV-Vereinssatzung“ zur Abstimmung in der Mitgliederversammlung am 28.09.2023
Bereits seit längerer Zeit wurde im Präsidium und im Hauptausschuss beschlossen, die bestehende Satzung aus dem Jahr 2004 zu überarbeiten.
Ziel sollte sein, die Entscheidungsprozesse breiter aufzustellen, zu Entschlacken, der Realität anzupassen und bestehende Probleme/Unklarheiten zu beseitigen.
Seit August 2022 hat eine kleine Gruppe aus dem Hauptausschuss in mehreren Sitzungen nach bestem Wissen und Gewissen einen Vorschlag erarbeitet, dem dann der Hauptausschuss und das Präsidium im Juli 2023 zugestimmt hat.
Die neue Satzung muss in der Mitgliederversammlung von den stimmberechtigten Mitgliedern (alle Vereinsmitglieder ab dem vollendeten 15. Lebensjahr) verabschiedet werden – mit einfacher Mehrheit – und wird gültig, sobald sie im Vereinsregister eingetragen ist.
Dazu werden in der Mitgliederversammlung am 28.09.2023 alle geänderten Paragraphen und die damit verbundenen Änderungen einzeln vorgestellt. Das ist rechtlich so vorgeschrieben.
Von der Präambel und den 23 Paragraphen (bzw. 24 im Entwurf) wurden nur die § 19, 20, 21 und 22 nicht geändert. Alle anderen Paragraphen wurden mehr oder weniger neu formuliert.
Einsicht in den Entwurf:
- Den Entwurf können Sie hier einsehen (Download).
- Ein Leseexemplar liegt im Vereinsräumle aus (bitte nicht mitnehmen!).
- In begründeten Ausnahmefällen kann ein Exemplar in Papierform bei Heinrich Hobelsberger (s.u.) angefordert und abgeholt werden.
Erläuterung zum Entwurf:
Die Datei ist als Synopse aufgebaut.
- Normal „schwarz“ ist der bestehende Satzungstext
- Blau ist der neue Satzungstext
- Rot sind die wesentlichen Änderungen
- Tief Schwarz sind Paragraphen, die inhaltlich nicht geändert wurden
- Nicht markiert sind geänderte Stilfehler und Rechtschreibfehler
Hinweise gerne schriftlich an Heinrich Hobelsberger (heihobelsberger@t-online.de oder Brunnenstrasse 6, 73765 Neuhausen).
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